Fachanwältin für Arbeitsrecht Bettina Bauer-Tränkle
Expertin für Arbeitsrecht und Kündigungsschutz

Der Titel FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT wurde mir durch die Rechtsanwaltskammer München aufgrund meines nachgewiesenen praktischen und theoretischen Fachwissens verliehen. Durch den Nachweis des regelmäßigen Besuchs von Fortbildungen im Arbeitsrecht sowie den fachspezifischen Datensystemen meiner Kanzlei bin ich stets über die aktuellste arbeitsrechtliche Rechtsprechung informiert.


Seit mehr als 20 Jahren berate und vertrete ich Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber sowie Betriebsräte, Personalvertretungen und Mitarbeitervertretungen aus dem gesamten Bundesgebiet vorsorglich, außergerichtlich sowie vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.


Als Fachanwältin für Arbeitsrecht betreue und unterstütze ich insbesondere meine Mandanten/Mandantinnen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Rahmen von gerichtlichen Kündigungsschutzprozessen vor den Arbeitsgerichten in der 1. und dem Landesarbeitsgericht in der 2. Instanz. Ebenso unterstütze ich bereits vor Anhängigkeit eines gerichtlichen Verfahrens bei der außergerichtlichen Verhandlung von Aufhebungs- und Auflösungsverträgen und dem Aushandeln von Abfindungszahlungen, einschließlich der Beratung der möglichen sozialrechtlichen Folgen. Stets habe ich das für den einzelnen Mandanten persönlich bestmögliche Ziel im Auge.
Als Mandant/Mandantin profitieren Sie dabei von meinem umfangreichen arbeitsrechtlichen Fachwissen und meiner über 25 -langjährigen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet. Dabei vertrete ich Ihre Interessen mit persönlichem Engagement und Einsatz und habe stets auch die persönliche Belastung durch die regelmäßig psychisch stark belastende Situation meiner Mandanten im Blick.

Ich freue mich, Sie individuell, präzise und fachlich kompetent beraten, unterstützen und begleiten zu dürfen! Bitte vereinbaren Sie sehr gerne einen persönlichen Termin.

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Ich vertrete Sie kompetent und zuverlässig bei jedem arbeitsrechtlichen Anliegen

Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht und Kündigungsschutz

Das Arbeitsrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern. Eine einheitliche Kodifikation gibt es nicht. Vielmehr fußt das Arbeitsrecht auf zahlreichen Rechtsquellen, bestehend aus dem Europarecht und vielen ganz unterschiedlichen deutschen Gesetzen. Stets sind die individuelle Regelung der Arbeitsverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zu beachten.


Der Kündigungsschutz bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen nimmt hierbei im Arbeitsrecht eine zentrale Rolle ein. Hier sind langjährige Erfahrung in Verhandlungen vor den Arbeitsgerichten sowie auch bereits im außergerichtlichen Bereich außerordentlich wichtig, um die ganz speziellen Fragestellungen, welche hier regelmäßig auftreten, bestmöglich für Sie einschätzen und erreichen zu können. Hierbei stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwältin für Arbeitsrecht, meiner Fachkompetenz, meinem persönlichen Einsatz und Engagement nicht nur als Fachanwältin für Arbeitsrecht, sondern auch als Mensch zur Seite.

 

Vertretung vor den Fachgerichten für Arbeit

Persönlich - Präzise - Professionell

Unstimmigkeiten und Konfliktsituationen am Arbeitsplatz wirken sich negativ auf Ihre Arbeitsleistung aus. Sie sind aber auch stark belastend für Ihr persönliches Wohlbefinden und Ihre Psyche. Deshalb sollten diese Probleme schnellstmöglich beseitigt werden. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie mit ausführlichen Beratungs- und Strategiegesprächen und nehme mich Ihren Problemen am Arbeitsplatz und insbesondere auch bei einer Kündigung ganz individuell und persönlich an.


Sie als Mensch stehen bei meiner Arbeit als Rechtsanwältin und Fachanwältin stets im Mittelpunkt. Standardlösungen kommen für mich nicht infrage. Eine optimale Lösung kann nur gefunden werden, wenn Ihre individuelle Lage genauestens betrachtet und analysiert wird. Daher steht vor der Erörterung der rechtlichen Aspekte stets eine umfassende Erfassung Ihrer aktuellen Situation an erster Stelle, um ein individuelles Vorgehen mit Ihnen zu erarbeiten.


Für meine Mandanten strebe ich zunächst eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung an und trete regelmäßig mit dem Arbeitgeber in Verbindung und Verhandlung. Kann außergerichtlich keine Lösung erreicht werden oder haben Sie bereits ein Kündigungsschreiben erhalten, vertrete ich Sie selbstverständlich mit meinen umfassenden, langjährigen arbeitsrechtlichen Fachkenntnissen. Persönlicher Einsatz für Ihre arbeitsrechtlichen Interessen. Ob außergerichtlich in der Verhandlung mit dem Arbeitgeber oder vor dem Arbeitsgericht ist für mich oberste Prämisse. Eine umfassende und nachhaltige Rechtsberatung und Rechtsvertretung vor allen deutschen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten ist Ihnen stets gewiss.

Ich berate, unterstütze und vertrete Sie kompetent, individuell, präzise und zuverlässig bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Anliegen insbesondere in Kündigungsschutzverfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen im Rahmen von Aufhebungs- und Auflösungsverträgen. Hier habe ich auch stets sozialrechtliche Schnittstellen im Auge, wie z.B. eine mögliche Verhängung von Sperrzeiten bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Typische Frage- und Problemstellungen im Kündigungsschutzrecht und bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen außerhalb eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens:

Arbeitsrecht und Kündigungsrecht:

  • Wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer, wenn ich eine Kündigung erhalte, welche wichtigen Fristen gelten? Wie kann ich Kündigungsschutz geltend machen?

  • Ordentliche und außerordentliche (fristlose Kündigung)

  • Krankheitsbedingte Kündigung

  • Außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts einer Straftat des Arbeitnehmers

  • Personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung

  • Kündigung von Schwerbehinderten

  • Kündigung während der Probezeit

  • Kündigung im Ausbildungsverhältnis

  • Kündigungsschutz im Insolvenzverfahren

  • Außergerichtliche Aufhebungs- und Auflösungsverträge

  • Abmahnungen im Vorfeld einer Kündigung

  • Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

  • Besonderer Kündigungsschutz (Sonderkündigungsschutz, Mütter, Schwerbehinderte, Eltern…)

  • Welche Regelungen im Rahmen von gerichtlichen/außergerichtlichen Vergleichen im Rahmen der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses sind möglich.

  • Freistellungsvereinbarungen, Sprinter-/ Turboregelungen um flexibel auf neue Jobangebote reagieren zu können, Wettbewerbsverbote u.ä.

  • Regelungen hinsichtlich eines Arbeitszeugnisses, Zwischenzeugnisses

  • Alles rund um Abfindungszahlungen

  • Welcher „Kündigungsschutz“ gilt im Kleinbetrieb bzw. außerhalb des KSchG?

  • Welche Rolle spielt der Betriebsrat (Personalrat, die Mitarbeitervertretung) beim Kündigungsschutz?

  • Kündigungen im kirchlichen Arbeitsrecht

  • Kündigungen im Bereich der Geltung des TVöD, TV-L

  • Betriebsübergang und Kündigung

Fachanwältin für Arbeitsrecht Bettina Bauer-Tränkle in Augsburg
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